Corporate Governance 2007
Erklärung von Vorstand und Aufsichtsrat
der RÖDER Zeltsysteme und Service AG gemäß § 161 AktG
Stand: 22. März 2007
Einleitung
Nach § 161 AktG haben Vorstand und Aufsichtsrat einer börsennotierten Aktiengesellschaft jährlich zu erklären, dass den vom Bundesministerium der Justiz im amtlichen Teil des elektronischen Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen der „Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex“ entsprochen wurde und wird oder welche Empfehlungen nicht angewendet wurden oder werden. Die Erklärung ist den Aktionären dauerhaft zugänglich zu machen. Der Deutsche Corporate Governance Kodex („Kodex“) enthält Regelungen unterschiedlicher Bindungswirkung. Neben den gesetzlich verbindlichen Regelungen des geltenden Aktienrechts enthält er Empfehlungen, von denen die Gesellschaften abweichen können; in diesem Falle sind sie aber verpflichtet, dies jährlich offen zu legen.
Erklärung
Vorstand und Aufsichtsrat der RÖDER Zeltsysteme und Service AG erklären, dass den vom Bundesministerium der Justiz am 26.11.2002 im amtlichen Teil des elektronischen Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen der „Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex“ in der Fassung vom 12. Juni 2006 seit Inkrafttreten der Änderung des Kodex mit folgender Maßgabe entsprochen wurde und bis zur Bekanntgabe einer etwaigen Änderung dieser Erklärung entsprochen werden wird:
1. Ziffer 4.2.3 - Vorstandsvergütung
Ein Aktienoptionsprogramm für die Mitglieder des Vorstandes besteht nicht. Die Einrichtung eines Aktienoptionsprogrammes für den Vorstand ist derzeit auch nicht vorgesehen. Die Orientierung des Vorstandes bei seinen Entscheidungen an langfristigen Unternehmenszielen ist dadurch gesichert, dass beide Vorstandsmitglieder ca. 19% des Aktienkapitals der Gesellschaft halten.
2. Ziffer 5.1.2 - Altersgrenze Vorstand
Der derzeitige Altersdurchschnitt der Vorstandsmitglieder macht die Festlegung einer Altersgrenze nicht notwendig.
3. Ziffer 5.3 - Bildung von Ausschüssen
Der Aufsichtsrat der RÖDER Zeltsysteme und Service AG besteht derzeitig aus der gesetzlichen Mindestzahl von drei Personen. Auf Grund dieser geringen Größe war und ist es nicht zweckmäßig, die Mitglieder auf eigene Ausschüsse zu verteilen oder einen Prüfungsausschuss einzurichten. Sämtliche Beschlüsse wurden und werden durch den Gesamtaufsichtsrat vorbereitet und entschieden. Dies gilt damit auch für die Behandlung von Vorstandsverträgen und die beschriebenen Aufgaben des Prüfungsausschusses. Diese Aufgaben wurden und werden von dem Gesamtaufsichtsrat wahrgenommen.
4. Ziffer 5.4.1 - Altersgrenze Aufsichtsrat
Der derzeitige Altersdurchschnitt im Aufsichtsrat macht die Festlegung einer Altersgrenze nicht notwendig.
5. Ziffer 5.6 - Effizienzprüfung
Eine externe Effizienzprüfung der Tätigkeit des Aufsichtsrates fand im Geschäftsjahr 2006 nicht statt und ist zur Vermeidung unnötiger, das Ergebnis belastender Kosten derzeit auch nicht geplant. Angesichts der geringen Personenzahl im Aufsichtsrat und der regelmäßigen Kontakte zwischen Vorstand und Aufsichtsrat war und ist die Effizienz der Tätigkeit des Aufsichtsrates der RÖDER Zeltsysteme und Service AG umfassend sichergestellt.
6. Ziffer 7.1.2 - Veröffentlichung des Konzernabschlusses nach 90 Tagen
Der Konzernabschluss der RÖDER Zeltsysteme und Service AG wurde und wird unverzüglich nach Abschluss des Geschäftsjahres erstellt. Die Größe der Gesellschaft und ihrer internen Kapazitäten schließen derzeit eine Veröffentlichung des Konzern-abschlusses binnen 90 Tagen nach Geschäftsjahresende aus.
Büdingen, 22. März 2007
Der Aufsichtsrat Der Vorstand
Erklärung von Vorstand und Aufsichtsrat
der RÖDER Zeltsysteme und Service AG gemäß § 161 AktG