Ablösung von Besserungsabrede / Dividendenbeschluss
Büdingen, 13.05.2005:
Mit Unterzeichnung einer Aufhebungsvereinbarung mit dem Insolvenzverwalter der plettac AG i.L. über den Forderungsverzicht mit Besserungsschein dieser Gesellschaft vom März 2002 konnte ein Schlussstrich unter alle limitierenden Vereinbarungen und Nebenabreden mit der ehemaligen Großaktionärin im Zusammenhang mit dem Management-Buy-Out im Jahr 2002 gezogen werden.
Die Besserungsabrede wurde der getroffenen Vereinbarung gemäß gestern durch einmalige Zahlung eines Pauschalbetrages von EUR 200.000 abgelöst. Da die Besserungsabrede mit EUR 586.000 bei der RÖDER AG zurück gestellt war, wird der überschießende Betrag ergebniswirksam aufgelöst und 2005 zu einem außerordentlichen Ertrag in Höhe von EUR 386.000 führen.
Eine der für die Aktionäre der RÖDER AG bedeutsamsten Nebenabreden war die Vereinbarung eines Verzichtes auf Ausschüttung von Dividenden bis zur Begleichung der Besserungsforderung. Vor dem Hintergrund des Wegfalls dieser Verpflichtung wurde auf der gestrigen Bilanzsitzung des Aufsichtsrates der RÖDER AG beschlossen, den Aktionären der Gesellschaft auf der diesjährigen Hauptversammlung am 01. Juli die Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,70 pro Stückaktie vorzuschlagen.
"Mit dem Abschluss dieser Vereinbarung ist der letzte wesentliche Schritt in dem Konzept des Managements zur Neuausrichtung der Gesellschaft vollzogen. Wir sind sehr stolz darauf, dass die RÖDER AG endlich auch das berechtigte finanzielle Interesse der Investoren bedienen kann und erstmalig seit dem Börsengang 1992 und nur drei Jahre nach dem Beginn des ernsthaften Turn-Arounds den Aktionären eine Dividende zahlen wird", so Vorstandschef Rüdiger Blasius.
Für weitere Auskünfte und Rückfragen stehen
Herr Rüdiger Blasius ( +49 6049 700 100) und
Herr Martin Osbeck (+49 6049 700 103) zur Verfügung.
Ende der Ad-hoc-Mitteilung 13.05.2005